Gutachten über Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen
werden im privaten und gerichtlichen Bereich benötigt.
Sie dienen der Abklärung der Ursachen und Verantwortlichen gleichermaßen, als auch der Feststellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und -kosten.
Mängel treten im gesamten Baubereich auf, sei es am Baugrund, an der Konstruktion, der Abdichtung, an Putz, Estrich, Türen, Fenstern, Bodenbelägen, Tapezierungen, etc.
Manche Mängel lassen sich nicht beheben oder nur mindern, dann ist unter Umständen ein bleibender Minderwert vorhanden, welcher entsprechend ermittelt werden muss.
Da diese Sparte momentan leider nicht besetzt ist, empfehlen wir Ihnen gerne einen erfahrenen Kollegen.