SACHVERSTÄNDIGEN-SOZIETÄT WETZLAR GMBH

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Gutachten über Mieten und Pachten

werden meist zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erstellt, welche für die verschiedensten Zwecke verwendet werden kann, wie zum Beispiel:

- bei unterschiedlicher Auffassung über die Miethöhe zwischen Mieter und Vermieter

- als Grundlage für Mieterhöhungen:

  - bei an einen Index gekoppelte Mieten

  - bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB

  - nach Modernisierung nach § 559 BGB

- bei Mietminderungen aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln nach § 536 BGB

Ferner bedarf es in manchen Fällen - sei es bei gewerblicher oder Wohnnutzung - einer Überprüfung hinsichtlich der tatsächlichen Größe der Mietfläche.