Gutachten über Mieten und Pachten
werden meist zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erstellt, welche für die verschiedensten Zwecke verwendet werden kann, wie zum Beispiel:
- bei unterschiedlicher Auffassung über die Miethöhe zwischen Mieter und Vermieter
- als Grundlage für Mieterhöhungen:
- bei an einen Index gekoppelte Mieten
- bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB
- nach Modernisierung nach § 559 BGB
- bei Mietminderungen aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln nach § 536 BGB
Ferner bedarf es in manchen Fällen - sei es bei gewerblicher oder Wohnnutzung - einer Überprüfung hinsichtlich der tatsächlichen Größe der Mietfläche.