Gutachten über die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
werden für die unterschiedlichsten Zwecke mit verschiedensten Werten erstattet, unter Anderem zur Ermittlung des:
Verkehrswertes
- im Zuge von Zwangsversteigerungsverfahren
- im Falle von Schenkungen, Übertragungen, Erbschaften
- bei Scheidungen
- zur Entnahme aus dem/zum Einbringen in das Betriebsvermögen
Beleihungswertes
- zur (Um-)Finanzierung
Versicherungswertes
- für Gebäude(brand)versicherungen
Einheitswertes
- für steuerliche Zwecke
Prognosewertes
- im Zuge von Sale-and-Lease-Back Geschäften