Abnahme von Bauleistungen
Nicht selten werden heutzutage Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und andere baulichen Anlagen schlüsselfertig von einem Generalunternehmer errichtet und verkauft.
Ein Käufer ist aufgrund seiner mangelnden Fachkenntnis und taktischer Überlegenheit des Verkäufers nicht immer in der Lage, bei der Übergabe des Objektes eventuell vorhandene Mängel oder Schäden zweifelsfrei zu erkennen und diese zu reklamieren.
Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite indem wir bei der schlussendlichen Übergabe des Objektes im Beisein aller Beteiligten eine genaue Überprüfung auf Mängel oder Schäden durchführen. Diese werden in einem sogenannten Abnahmeprotokoll festgehalten. Die jeweiligen ausführenden Handwerker werden somit zur Beseitigung der Mängel und Schäden veranlasst, da erst bei Mangel- und Schadenfreiheit die Schlussrate gezahlt wird.
Langwierige und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten, welche sich nicht selten über mehrere Jahre hinziehen, können somit im Vorfeld vermieden werden.
Da diese Sparte momentan leider nicht besetzt ist, empfehlen wir Ihnen gerne einen erfahrenen Kollegen.